Gibt’s für Blogger Elterngeld?

elterngeld blogger

Wer in Deutschland ein Kind kriegt, hat Anspruch auf Elterngeld>>. Dieses wird von der Elterngeldstelle>> gezahlt unter der Voraussetzung, dass eines oder beide Elternteile nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben, um das Neugeborene zu betreuen.

Damit derjenige, der zu Hause bleibt und somit auf sein vorheriges Gehalt verzichtet, nicht völlig leer ausgeht, zahlt der Staat das Elterngeld als Einkommensersatzleistung. Diese beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro – bzw. 65-67% des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Anspruch auf Elterngeld haben nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige bzw. Freiberufler. Zu denen zähle ich Blogger, die vornehmlich auf Honorarbasis arbeiten (also Rechnungen ausstellen).

Wie Selbstständige ihr Elterngeld berechnen

Um nachzuweisen, wie viel sie vor der Geburt ihres Kindes verdient haben, reichen Selbstständige bei der Elterngeldstelle ihren Einkommensteuerbescheid ein. Der zeigt zwar die Einkünfte aus dem Wirtschaftsjahr an (zumeist das Vorjahr), wird aber trotzdem als Bemessungsgrundlage verwendet.

Logisch: Je mehr du mit deiner Selbstständigkeit verdienst, desto höher fällt auch das Elterngeld aus. Falls du neben der Bloggerei noch einen Nebenjob hast, wird auch dessen Gehalt miteinberechnet.

Anders als bei der Steuererklärung, wo du deinen Gewinn durch (hohe) Ausgaben möglichst weit nach unten korrigierst, solltest du beim Elterngeld also lieber klotzen statt kleckern ;)

Sind deine Einkünfte hingegen sehr gering, hast du immerhin Anspruch auf den Mindestsatz von 300 Euro monatlich.

Elterngeld kassieren und trotzdem weiter Geld verdienen: Geht das?

Jein.

Natürlich kannst du deinen Job in Teilzeit (maximal 30 Wochenstunden) weiterführen und Einnahmen dadurch erzielen. Gerade für Blogger bietet sich diese Möglichkeit an, weil wir a) locker von zu Hause aus arbeiten können und b) ungern Kunden an die Konkurrenz verlieren. Das aber kann durchaus passieren, wenn man Auftraggeber ein Jahr lang vertrösten muss.

Was den Verdienst betrifft, ist allerdings Vorsicht geboten, denn: Der wird mit dem Elterngeld verrechnet. Schließlich stellt das Elterngeld – wie eingangs erwähnt – lediglich eine Einkommensersatzleistung dar, keine Ergänzung!

Selbstständige erhalten ihr Elterngeld ohnehin unter Vorbehalt. Gründerküche.de schreibt hierzu:

Nach dem Ende des Elterngeldbezuges werden sie von der Elterngeldstelle aufgefordert, ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Bezugszeitraum nachzuweisen. Erst dann wird der abschließende Elterngeldbescheid erlassen und man muss entsprechend zuviel gezahltes Elterngeld zurückerstatten oder erhält umgekehrt eine Nachzahlung. (siehe https://www.gruenderkueche.de/fachartikel/elterngeld-fuer-selbststaendige-antrag-hoehe-bemessungsgrundlage-und-elterngeld-plus-mit-checkliste/)

Neuerungen beim Elterngeld: das Elterngeld Plus

Interessant für Selbstständige, die bereits während der Elternzeit Geld dazuverdienen wollen, ist insbesondere das Elterngeld Plus. Hier wird nämlich von Beginn an höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes in Anspruch genommen. Dafür arbeiten Mama oder Papa in Teilzeit (maximal 30 h/Woche).

Ein weiterer Vorteil dieser Kombination aus Erwerbstätigkeit und Elterngeldbezug besteht darin, dass sich der Bezugszeitraum über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus verlängert (bis zu 28 Monate).

Nicht nur das Elterngeld Plus schafft mehr Optionen für Selbstständige, auch der Partnerschaftsbonus und die Flexible Elternzeit gewähren mehr Spielraum für die ersten so bedeutenden Monate im Leben einer jungen Familie.

Eines ist für alle Eltern – egal ob angestellt oder selbstständig – wichtig: Berechnen, welches Elternzeitmodell am lukrativsten ist!

Linktipps:

Nähere Informationen erhältst du unter familien-wegweiser.de sowie unter elterngeld.de  Was Väter bei der Beantragung des Elterngeldes beachten müssen, erfährst du wiederum hier.

LG Anne!!!

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