Flugausfall im Familienurlaub – jetzt Entschädigung erhalten
Eine Flugannullierung im Familienurlaub kann ein herber Rückschlag für die ganze Familie sein. Abgesehen vom Geld, dass möglicherweise verloren geht, verzögert sich vor allem der langersehnte Traumurlaub. Zu allem Überfluss gesellt sich auch noch jede Menge Stress dazu. Allem Unglück zum Trotz gibt es wenigstens einige Wege, sich monetär entschädigen zu lassen, auch wenn die schlechte Erinnerung an den ausgefallenen Flug nicht so schnell verblassen wird. Wenn dein Flug beispielsweise nicht innerhalb von 14 Tagen vor Abflug annulliert wurde, hast du mit hoher Wahrscheinlichkeit Anspruch auf Entschädigung.
Rechte von Passagieren nach Flugstornierung
Flugstornierungen können aus einer Vielzahl von Gründen erfolgen, von Personal- über Wetter- bis hin zu Sicherheitsproblemen. Die Luftfahrtindustrie ist stark reguliert und Fluggesellschaften müssen Passagiere für annullierte Flüge entschädigen. Mit strengen Vorschriften bestimmt die EU darüber, was Fluggesellschaften ihren Passagieren in Bezug auf Entschädigungen für Flugausfälle anbieten müssen und was nicht. Die EU-Gesetzgebung zu Fluggastrechten sieht dabei drei Hauptarten von Pflichten vor:
- Pflicht zum Transport: Die Airline ist dazu verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu versuchen, den Passagier durch Umbuchung oder ersatzweisen Transport mit möglichst wenig Verspätung an sein Ziel zu bringen.
- Pflicht zur Fürsorge vor Ort: Passagiere müssen bereits bei kürzeren Wartezeiten mit Essen und Trinken versorgt werden. Hat der Ausfall eine ungewollte Übernachtung zur Folge, muss die Fluggesellschaft auch hierfür Sorge tragen.
- Pflicht zur Entschädigung: Für die erlittenen Schäden und Unannehmlichkeiten wird eine pauschale Entschädigung fällig. Sind darüber hinaus Schäden entstanden, können diese separat geltend gemacht werden.
So berechnest du die Höhe der Entschädigung
Eine Entschädigung für deinen annullierten Flug zu fordern, ist nicht so schwierig, wie du vielleicht denkst. Es erfordert jedoch ein wenig Zeit und Mühe. Wenn dein Flug aufgrund eines Verschuldens der Fluggesellschaft annulliert wurde, hast du höchstwahrscheinlich Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004. Schnapp dir sich am besten gleich deinen Boardingpass und verwende den Entschädigungsrechner auf der Seite von Flugrecht. Dort siehst du, wie viel Geld du erhalten könntest, wenn du den Inkasso-Auftrag an Flugrecht vergibst.
Grundsätzlich kannst du dich nach der Flugdistanz richten. Zwischen 1500 km und 3500 km Flugdistanz gibt es 400 Euro als Wiedergutmachung. Ist es weniger, erhalten Fluggäste nur 250 Euro. Ist die Strecke länger, gibt es den Höchstsatz von 600 Euro.
Woher weißt du, ob dein Flug für eine Entschädigung infrage kommt?
Fluggesellschaften bieten verschiedene Arten von Entschädigungen für annullierte Flüge an. Daneben gibt es Entschädigungen, die aus gesetzlichen Ansprüchen resultieren. Du solltest die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft überprüfen und auch das Kleingedruckte lesen, um herauszufinden, ob für deinen Flug eine Entschädigung aus dem Vertrag infrage kommt. In vielen Fällen bieten Fluggesellschaften etwa eine spezielle Entschädigung für Kinder unter zwei Jahren an. Manche bieten auch eine zusätzliche Entschädigung, wenn der Flug aufgrund eines mechanischen Problems oder eines wetterbedingten Problems annulliert wurde, obwohl diese in der EU-Verordnung ausgeschlossen sind.
Es gibt viele Möglichkeiten, wie du für deinen Verlust entschädigt werden kannst, aber es ist wichtig zu wissen, welche Rechte du hast und wie du deine Entschädigung erhalten kannst. Am besten, du kontaktierst frühzeitig einen Experten und lässt dich fachkundig beraten. Letzteres hat auch den Vorteil, dass Experten sich nicht so einfach abwimmeln lassen und von einer Fluggesellschaft ernst genommen werden. Fordern Kunden auf eigene Faust eine Entschädigung ein, können sie hingegen oft Monate auf eine Antwort warten. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob du den Flug über eine Billig-Airline gebucht hast oder bei einer konventionellen Fluggesellschaft.