Bauwagen: (Keine) Alternative zum Gartenhaus?

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Ein Bauwagen als Gartenhaus? -Schwierig…

Bauwagen Baugenehmigung

Der Bauwagen als Gartenhaus: Geht das?

Ein Erholungs- bzw. Freizeitgrundstück wird in der Regel nicht mit einem großen Haus bebaut. Das untersagen zumeist die Bauvorschriften. Außerdem reicht den meisten ein Gartenhaus. Dieses darf ohnehin nicht dauerhaft bewohnt werden.

Wer allerdings Zweifel hat, ob Hütte oder Modulhaus baurechtlich genehmigt werden, kommt über kurz oder lang auf den Gedanken, einen Bauwagen aufs Grundstück zu stellen. Der benötigt schließlich keine Baugenehmigung…, oder?

Bauwagen sind rechtlich nicht genehmigungsfähig, aber…

Brauchst du für einen Bauwagen eine Baugenehmigung?

Tatsächlich gestaltet sich der Weg zum Bauwagen weitaus komplizierter als die Beantragung einer Gartenlaube! Gleich vorab: Legal steht ein Bauwagen oder Wohnwagen nur auf dem Campingplatz. Denn nur dieser hat eine Genehmigung für das Aufstellen jener und ähnlicher Wagen.

Dass ein Bauwagen Räder hat und damit – im Gegensatz zu einem Haus – bewegt werden kann, hat nur Bestand, wenn er tatsächlich (fort-)bewegt wird. Ansonsten gilt der Bauwagen als Bauwerk. Ein ganz besonderes Bauwerk übrigens.

Weder im Außen- noch im Innenbereich dürfen Bauwagen aufgestellt werden

Eine Entfernung, also das „Abschleppen“ durch die Behörde, ist somit niemals auszuschließen!

Im Innenbereich (innerhalb des Flächennutzungsplans) gilt das Aufstellen eines Bauwagens als wesensfremd. Außerhalb der Baugebiete widerspricht ein Bauwagen der naturgegebenen Bodennutzung. Diese wiederum prägt die natürliche Eigenheit der Landschaft. Unzulässig ist alles, was in seiner Funktion nicht der entsprechenden Bodennutzung dient und somit einen Fremdkörper in der Landschaft darstellt. So definiert es jedenfalls die Rechtsprechung.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Dient der Bauwagen im Außenbereich der Landwirtschaft oder einem Gartenbaubetrieb, gilt er als privilegiert – und darf stehen bleiben.

Bauwagen anmelden – und dulden lassen

Daran sollte man sich orientieren – und trotzdem beim Bau- oder Ordnungsamt anfragen, ob man einen Bauwagen aufstellen darf. Ausnahmen werden nämlich eingeräumt, sonst dürfte es in Deutschland ja kaum noch Bauwagen geben…

Vielleicht sollte man sich auch fragen, ob der Bauwagen überhaupt das ganze Jahr über gebraucht wird! Denn Bauwagen sind nicht sonderlich gut isoliert. Ihre Nutzung macht in der kalten Jahreszeit wenig Sinn. Darüber hinaus sinkt die Haltbarkeit des Wagens, wenn er ständig der Witterung ausgesetzt ist.


Was die Gemeinden von Bauwagen halten

Die Gemeinden sind darauf bedacht, die Anzahl der Bauwagen konstant zu halten, um „Wildwuchs“ zu vermeiden. Hier gilt der Leitsatz: „Was nicht gemeldet ist, wird nicht geduldet und kommt weg!“ Insofern sollte der Bauwagen unbedingt bei den entsprechenden Behörden angemeldet werden.

Bei geplanten Bauwagensiedlungen ist obendrein noch Kreativität und Engagement gefragt, wenn das Projekt bewilligt werden soll. Dann heißt es mit Behörden, Politikern und Grundstücksbesitzern reden, sich vorstellen und für das Wohnen im Bauwagen werben.

Einige Bauwagenbewohner schlagen zudem vor, sich an Bauernhöfe zu wenden, um den Bauwagen ggf. auf gepachtetem Grund aufzustellen – auf der Streuobstwiese zum Beispiel. Das ist günstiger als ein Grundstück zu kaufen. Und wenn der Bauwagen doch geräumt werden muss, hat man zumindest nicht viel Geld in den Sand gesetzt.


Mein Fazit:

Ein Bauwagen als Gartenhaus kostet eine Stange Geld. Schließlich verfügt er i.d.R. über einen Strom- und einen Gasanschluss, Steckdosen, oft auch Ofen und Sitzecke. Deshalb sollte man sich vorm Kauf eines Bauwagens unbedingt informieren, ob er auf dem gewünschten Grundstück wirklich erlaubt ist. Bestenfalls besorgt man sich vorm Kauf schon mal das entsprechende Grundstück, ob gepachtet oder gekauft. -Und darüber hinaus die Bauwagen Baugenehmigung!

Falls nicht, kommt vielleicht doch das Erholungs- bzw. Freizeitgrundstück in Frage, das zum Beispiel mit einem Wohncontainer oder Minihaus bebaut werden kann. Allerdings muss selbstverständlich auch dafür erst einmal eine Genehmigung eingeholt werden…

Alternativen zum gewöhnlichen Haus sind in Deutschland schwer zu realisieren.