Geringer Verdienst, keine Beiträge: die Familienversicherung

Nicht nur Webdesign und Redaktionsplan bereiten dem Blogger Kopfzerbrechen, sobald er sich für die Selbstständigkeit entschieden hat. Plötzlich muss er sich auch fragen, ob er ein (Klein-)Gewerbe anmelden muss oder doch zu den Freiberuflern zählt.

Über die Wahl seiner Krankenversicherung lohnt es sich natürlich auch nachzudenken. Schließlich gibt es hier enorme Unterschiede – und Einsparmöglichkeiten:

Familienversicherung Einkommensgrenze Freiberufler

Familienversicherung Einkommensgrenze Freiberufler

Die einfachste Lösung: als Freiberufler in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben

Mehr als zwei Drittel der Deutschen sind gesetzlich krankenversichert. Das ist sozusagen der „normale Versicherungszustand“. In die PKV (Private Krankenversicherung) wechseln hingegen nur jene Glücklichen, die die Einkommensgrenze für die GKV überschreiten – und Selbstständige.

Sie können durch das individuelle Zusammenstellen eines Versicherungspakets (nur bestimmte Leistungen werden versichert, andere hingegen müssen bei Bedarf aus eigener Tasche bezahlt werden) ihren Versicherungsbeitrag reduzieren – und sparen gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

Bevor man einen Wechsel zur PKV in Erwägung zieht, seien an dieser Stelle die Vorteile der GKV für Freiberufler erwähnt, die m.E. eindeutig in der Familienversicherung liegen.

Familienversicherung Einkommensgrenze Freiberufler

Um bei einer gesetzlichen Krankenkasse über den Ehepartner mitversichert zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Klar, das alles schränkt ein. Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass man als Freiberufler in der Familienversicherung keinen Cent für die Krankenkasse ausgeben muss. Gerade wenn man sich erst selbstständig gemacht hat und noch über ein geringes Einkommen verfügt, ist das echt Gold wert.

Ab wann muss man als Freiberufler Beiträge zahlen – und wie viel?

Ein Mindestbetrag von ca. 140 Euro ist dann fällig, wenn man mehr verdient als 4.687,50 Euro im Jahr bzw. das regelmäßige Einkommen 415,00 Euro übersteigt.

Dann geht die Krankenkasse davon aus, dass man mindestens 945,00 Euro im Monat verdient. Dieses fiktive Einkommen legt sie ihrer Bemessung nämlich zugrunde. Ein seltsam großer Einkommenssprung. Aufs Jahr gerechnet sind das tatsächlich 11.340 Euro.

Knapp 300,00 Euro müssen hauptberuflich Selbstständige monatlich allein für die Krankenkasse aufwenden, wenn ihr Einkommen mindestens 2.126,25 Euro beträgt. Doch davon bin ich noch weit entfernt…

Die Krankenversicherung lässt im Übrigen keine Kulanz walten: Solltet ihr die Einkommensgrenze von 4.687,50 Euro (netto) überschritten haben, so fordert sie rückwirkend für das gesamte Jahr die Beiträge ein.

Wenn ihr also gegen Jahresende merkt, dass ihr die magische Einkommensgrenze bereits erreicht habt, empfehle ich euch, auf weitere Honorare u.ä. Einnahmen zu verzichten. Es sei denn, es rechnet sich.

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