Welche Vorteile bietet die Künstlersozialkasse für Freiberufler?
Und: Wann kommt sie für Blogger in Frage?
Künstlersozialkasse Krankenversicherung
Wenn man als Freiberufler/Blogger in Bezug auf die Krankenkasse sparen will, lässt man sich am besten familienversichern>>. Hier zahlt nur der (angestellte) Ehepartner in die Krankenversicherung ein, selber zahlt man keinen Cent.
Doch was passiert, wenn der Freiberufler die jährliche Einkommensgrenze von 4.687,50 Euro übersteigt, die für die Familienversicherung gilt?
Hier gibt es für Blogger, die ich als Medienschaffende zu den Freiberuflern>> zähle, mehrere Möglichkeiten. Zum einen kann man natürlich in seiner gesetzlichen Krankenversicherung bleiben und die dort anfallenden Beiträge zahlen. Für geringverdienende Selbstständige ist der monatliche Beitrag von etwa 140,00 Euro nicht einmal hoch.
Was ist die Künstlersozialkasse (KSK) und wie kommt man als Blogger da rein?
Übersteigt der jährliche Gewinn 3.900,00 Euro (325,00 Euro monatlich) kann man sich als publizistisch und/oder künstlerisch tätiger Freiberufler auch über die Künstlersozialkasse versichern lassen. Hierzu ist kein Wechsel nötig, denn die Krankenkassenleistungen (Bereitstellung der Chipkarte usw.) werden immer noch von der Krankenkasse erbracht, bei der man sich versichert hat, zum Beispiel von der Barmer.
Die KSK ist somit keine eigenständige Krankenkasse, sondern stockt die Beiträge lediglich auf – und sorgt dafür, dass Unternehmen, die regelmäßig KSK-versicherte Freiberufler beschäftigen, ebenfalls ihren Teil zur Abgabe leisten. Beispiel: Ein Zeitungsverlag, der die Artikel freier Journalisten kauft
Die KSK funktioniert also nach dem gleichen Prinzip wie das der Arbeitgeber-Arbeitnehmer:
Der Versicherte trägt nur etwa die Hälfte der Beitragslast. Die andere Hälfte teilen sich der Auftraggeber, von dem die KSK eine Künstlersozialabgabe einfordert, und der Bund.
Wie hoch sind die Beiträge, die ein Freiberufler zahlen muss?
Über die KSK sind selbstständige Künstler und Publizisten nicht nur krankenversichert, sondern auch pflege- und rentenversichert. Dementsprechend werden für alle genannten Leistungen Beiträge eingefordert.
- Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,7 % (2016).
Der einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt 2016 bei 14,6 %.
Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung im Jahr 2016 bei Elterneigenschaft: 2,35 % und bei Kinderlosen: 2,60 %
Hierfür stellt die KSK folgendes Rechenbeispiel zur Verfügung:
Das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen beträgt 10.000,00 €
Krankenversicherung
Beitragssatz in der Krankenversicherung 14,6 %
Anteil des Versicherten 7,3 % von 10.000,00 € = 730,00 € jährlich : 12 = 60,83 € monatlich*
*Hinzuzurechnen wäre der ggf. von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhobene individuelle Zusatzbeitrag, der von Ihnen alleine zu tragen ist.
Rentenversicherung
Beitragssatz in der Rentenversicherung 18,7 %
Anteil des Versicherten 9,35 % von 10.000,00 € = 935,00 € jährlich : 12 = 77,91 € monatlich
Pflegeversicherung
Beitragssatz in der Pflegeversicherung
für Mitglieder mit Kindern: 1,175 % von 10.000,00 € = 117,50 € (jährlich) : 12 = 9,79 € (monatlich)
für Mitglieder ohne Kinder: 1,425 % von 10.000,00 € = 142,50 € : 12 = 11,87 €
Natürlich gibt es auch bei der Künstlersozialkasse Krankenversicherung Mindest- und Höchstgrenzen. Diese und viele weitere Informationen sowie das Anmeldeformular werden auf der gut gepflegten Webseite der KSK>> zur Verfügung gestellt.
Der Vorteil der Künstlersozialkasse besteht nicht nur in der Aufstockung der Beiträge: Der Versicherte muss die gesamte Beitragslast nicht allein tragen!
Auch dass man als Freiberufler/Blogger über die KSK zusätzlich kranken- und rentenversichert ist, macht sie eigentlich unabdingbar. Als Familienversicherter ist man beispielsweise nicht renten- und pflegeversichert! Und selbst Freiberufler, die gut verdienen, müssen sich neben der Krankenversicherung extra rentenversichern lassen.