Bloggen für Geld: Was bei Steuern & Krankenkasse zu berücksichtigen ist

Neulich beim Finanzamt

Immer wieder komme ich auf das Thema Geldverdienen mit dem eigenen Blog zurück, doch noch nie habe ich mich auf topElternblogs mit dem Thema Steuern befasst.

Unterschied Freiberufler Kleingewerbe

Unterschied Freiberufler Kleingewerbe

Zugegeben, ich habe dieses Thema auch privat vernachlässigt – oder sollte ich besser sagen verdrängt…? Meine Honorar- und sonstigen Rechnungen habe ich ganz einfach auf meine private Steuernummer ausgestellt.

Oje, das war leider falsch, wie sich neulich beim Finanzamt herausstellte. Damit euch nicht der gleiche Fehler unterläuft, erkläre ich euch mal, wie es richtig funktioniert.

Unterschied Freiberufler <> Kleingewerbe

Übrigens beziehe ich mich bei meinen Ausführungen auf die freiberufliche Tätigkeit. Diese unterscheidet sich von (Klein-)Gewerbetreibenden insofern, als Freiberufler bestimmten Berufsgruppen angehören>>.

Blogger zähle ich als Medienschaffende einfach mal dazu. Zwar müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden und demnach auch keine Gewerbesteuer zahlen. Doch auch sie sind verpflichtet, dem Finanzamt anhand einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung darzulegen, welche Gewinne sie innerhalb eines Jahres erzielt haben.

Steuernummer beantragen

finanzamt

Im Finanzamt: Beraten wurde ich gut.

Grundsätzlich muss man eine neue Steuernummer (Wirtschafts-Identifikationsnummer) beantragen, wenn man eine freiberufliche, selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt. Das geht relativ einfach mit Hilfe eines Formulars, welches man beim Finanzamt oder online erhält.

Diese Steuernummer gebt ihr dann auf den (Honorar-)Rechnungen an, die ihr euren Auftraggebern ausstellt. (Das können z.B. Agenturen sein, in deren Auftrag ihr Sponsored Posts verfasst.)

Im Antrag müsst ihr einschätzen, wie viel ihr im Jahr mit eurer selbstständigen Tätigkeit verdienen werdet. Wenn ihr mit eurem Blog schon ein paar Monate Geld verdient habt, fällt die Einschätzung leicht: Einfach aufs Jahr hochrechnen. Ansonsten gilt: Den Betrag lieber nicht zu hoch ansetzen.

Steuererklärung muss gemacht werden

Anhand eurer Einschätzung legt das Finanzamt nämlich fest, wie viel Einkommensteuer es euch abknöpfen kann. Gezahlt werden muss diese Steuer jedoch erst, nachdem ihr dem Finanzamt eure Einnahmen-Überschuss-Rechnung präsentiert habt. Also erst nach Abgabe der Steuererklärung.

Wer profitiert vom Freibetrag?

Wenn euer gesamtes Einkommen allerdings unter 8.472 Euro (für Ledige, 2015) fällt, profitiert ihr vom Grundfreibetrag>> und müsst überhaupt keine Steuern zahlen.
Aber Achtung: Für Verheiratete gelten andere Grenzen. Unter Umständen müsst ihr trotz niedrigen Gewinns Steuern abführen, weil der Ehemann bzw. die Ehefrau zu viel verdient!

Ihr merkt, diese Sache kann sich ganz schön kompliziert gestalten. Nicht umsonst gibt es Steuerberater…

Wann muss Umsatzsteuer gezahlt werden?

Ach ja, die Umsatzsteuer gibt’s ja auch noch – und sie muss u.U. auch von Freiberuflern gezahlt werden:

Übersteigt der Umsatz des Vorjahres die Grenze von 17.500 Euro, muss eine Umsatzsteuer abgeführt werden. Im laufenden Kalenderjahr muss der Umsatz 50.000 Euro übersteigen, auch dann ist die Zahlung der Umsatzsteuer fällig. (Diese könnt ihr dann in euren Rechnungen mitaufführen > MwSt. = 19%).

Einnahmen über Anzeigen bzw. Google AdSense

Auch eure Einnahmen, die ihr mittels Anzeigenprogrammen wie Google AdSense generiert, müssen versteuert werden. Natürlich stellt ihr Google keine Rechnungen aus. Nachweise erbringt ihr hier folgendermaßen:

Unter dem Menüpunkt Zahlungen > Zahlungsablauf stellt Google Zahlungsbelege zur Verfügung. Diese druckt ihr einfach aus und nehmt sie mit in eure Buchhaltung auf.

Ähnlich verfahrt ihr, wenn ihr für andere Plattformen/Advertiser tätig seid. Affiliate Programme und Vermittler von Sponsored Posts, stellen ebenfalls Rechnungen aus, auf denen sichtbar wird, wie viel ihr verdient habt.

Warum sind Rechnungen wichtig?

Bislang wollte das Finanzamt nie irgendeine Rechnung von mir sehen. Wahrscheinlich liegt es daran, dass meine Einnahmen so gering sind.

Trotzdem besteht in Deutschland eine Pflicht, die eigens ausgestellten (Honorar-)Rechnungen 10 Jahre aufzuheben. Ihr benötigt sie, um eure Einnahmen gegenüber dem Finanzamt belegen zu können.


Zu guter Letzt ein paar Worte zur Krankenversicherung

Wenn es ums Geldverdienen als Freiberufler geht und die mögliche Nutzung von „Einsparpotentialen“ wie Freibeträgen darf man die Krankenversicherung meiner Meinung nach nicht außer Acht lassen. Die kann einem nämlich einen gehörigen Strich durch die Rechnung machen!

Darauf verzichten dürft ihr trotzdem nicht, denn seit 2009 besteht eine allgemeine Versicherungspflicht.

Gesetzlich versichert (GKV)

Zunächst besteht die Möglichkeit, sich als Selbstständiger freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern zu lassen. Hier richten sich die Beiträge nach der Höhe der Einkünfte.

Sind die Einnahmen – wie bei mir – noch nicht sonderlich hoch, so legt die gesetzliche Krankenkasse einfach ein fiktives Einkommen von 945,00 Euro im Monat fest und beansprucht demnach einen monatlichen Beitrag von etwa 140,00 Euro.

Das klingt erst einmal nach wenig, aber wenn man tatsächlich nur 300 Euro im Monat verdient, ist das natürlich bitter.

Familienversicherung: Nur der Partner muss zahlen

In diesem Falle lohnt es sich, über den Verbleib in der Familienversicherung nachzudenken. Sofern man verheiratet ist, kann man sich über Partner oder Partnerin mitversichern lassen (so wie Kinder).

Dann allerdings darf man mit dem Bloggen und sonstigen Tätigkeiten nicht mehr als 4.687,50 Euro im Jahr (Stand 2016, Quelle: TK) verdienen. Auf den Monat heruntergebrochen sind das ca. 390,00 Euro.

Natürlich verdient man als Blogger nicht jeden Monat den gleichen Betrag. Doch die Krankenkasse gibt eine Richtlinie vor: Das regelmäßige Gesamteinkommen darf monatlich nicht 415,00 Euro übersteigen.

Nachteile der Familienversicherung:

Nun ja, ein paar Ausgaben könnt ihr ja noch gegenrechnen:

Familienversichert zu sein, bedeutet aber auch, nur nebenberuflich selbstständig arbeiten zu können, d.h. nicht mehr als 18 Stunden in der Woche!

Außerdem dürfen nur bis zu 614 Euro im Jahr als Ausgaben (Freibetrag Betriebsausgaben > unabhängig von tatsächlichen Ausgaben) geltend gemacht werden. Zum Vergleich: hauptberufliche Freiberufler können hier bis 2455 Euro im Jahr ansetzen, also etwa das Vierfache!

Mit der nebenberuflichen Freiberuflichkeit darf man m.E. demnach 4.125,00 Euro + 614,00 Euro = 4.739,00 Euro verdienen. Bitte korrigiert mich, falls ich falsch liege!

Privat krankenversichert

Auch der Wechsel in die Private Krankenversicherung (PKV) ist eine Option, von der ich mangels persönlicher Erfahrungen leider kaum berichten kann. Sie locken jedenfalls mit niedrigeren Einstiegstarifen, diese steigen jedoch mit zunehmendem Alter. Weiterhin ist der Wechsel zurück in eine GKV schwierig.

Alternativ bietet es sich für Medienschaffende an, in die Künstlersozialkasse zu wechseln: Die ist wohl günstiger. Eigene Erfahrungen habe ich hier allerdings auch noch nicht gesammelt. Wenn mir also einer von euch davon berichten kann und will, so wäre ich sehr dankbar!

Einfach per Kommentar melden oder an link[ät]top-elternblogs.de schreiben – vielen lieben Dank!

LG Anne!!!



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