Muss ich Kommentare löschen?

Ich habe nicht schlecht gestaunt, als ich gestern ein Schreiben von einer Rechtsanwältin in meinem Briefkasten vorfand mit der Aufforderung, die Kommentare des Nutzers „chm“ von meiner Webseite zu löschen. Der Grund: „chm“ habe in seinen Kommentare falsche Tatsachen behauptet, die dem Unternehmen schaden würden.

„chm“ ist mir lediglich dadurch bekannt, dass er sich zu meinem Artikel über die Baufirma BRALE geäußert hat. Generell prüfe ich Kommentare, bevor ich sie freischalte. Bei „chm’s“ Äußerungen hatte ich keinerlei Bedenken, dass sie rechtswidrig sein könnten, denn sie waren stets sehr detailliert und informativ. Keine Spur von Hetzkampagne.

Kann der Nutzer seine Behauptungen auch belegen?

Kurz zu „chm“ und dem Inhalt seiner Kommentare: Er hat darin geschrieben, dass er mit BRALE ein Haus gebaut hätte, dieses hätte jedoch erhebliche Baumängel aufgewiesen und nun liege er im Rechtsstreit mit BRALE.

Ich habe hin und her überlegt, was nun zu tun ist. Die Kommentare zu löschen, war natürlich mein erster Gedanke. Schließlich muss ich davon ausgehen, dass „chm“ falsche Tatsachen behauptet, wenn BRALE schon extra eine Rechtsanwältin beauftragt hat, um mir genau das schriftlich mitzuteilen. „chm“ hat seine Äußerungen auch nie mit Beweisen belegt. Insofern bin ich gezwungen, ihm zu vertrauen – oder eben nicht.

falsche Tatsachenbehauptung in Bewertungen & Kommentaren

Woran erkenne ich denn falsche Tatsachenbehauptungen?

Dann jedoch wurde mir klar, dass ich in diesem Fall GAR NICHTS weiß: weder ob „chm“ falsche Tatsachenbehauptungen über BRALE aufstellt, noch, ob BRALE möglicherweise falsche Tatsachen über „chm“ behauptet. Im Rechtsanwaltsschreiben ist jedenfalls keine Rede von irgendwelchen Beweisen, dass „chm“ lügt. Umgekehrt hat „chm“ auch nicht bewiesen, dass er tatsächlich ein BRALE-Haus gebaut hat, das erhebliche Mängel aufweist.

Insofern frage ich mich nun: Darf ich die Kommentare über BRALE so lange veröffentlichen, bis BRALE mir einen entsprechenden Nachweis erbracht hat? Oder reicht es, dass BRALE die bloße Behauptung aufstellt, dass „chm“ lügt und kann mich zwingen, die Kommentare zu löschen?


„chm“ hat sich später via Kommentar auf meinem BRALE-Artikel gemeldet>> und dabei als Beweis, dass seine Behauptungen stimmen, ein Urteil erwähnt, welches ich mir natürlich durchgelesen habe:

„chm“ beruft er sich auf ein Urteil, das im Herbst 2014 gefällt wurde. Ein nicht näher genanntes Bauunternehmen (ich nehme an, es handelt sich um BRALE) hatte gegen den Verfasser von kritischen Äüßerungen gegen dasselbe sowie gegen den Betreiber einer Webseite, welche die Kritik veröffentlichte, und gegen einen Journalisten geklagt.

Der Urteilsspruch ist in der Tat aufschlussreich, doch gibt er dem Bauunternehmen recht. Der verlinkte Text ist zwar in einem furchtbaren Juristendeutsch verfasst, aber es lohnt sich, ihn zu lesen, denn er begründet sehr lehrreich das Abwägen zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsverletzung.

Ich zitiere den Leitsatz:

1. Ein Unternehmer muss grundsätzlich auch kritische, ihn persönlich identifizierende Berichterstattung auf einer Webseite hinnehmen.

2. Die Grenze ist jedoch dort erreicht, wo es sich um Schmähkritik oder unwahre Tatsachenbehauptungen handelt.

Im Urteilsspruch heißt es weiterhin: „Mangels Darlegung jeglichen konkreten Sachverhalts zu den angesprochenen unfertigen Bauvorhaben ist von dessen Unwahrheit auszugehen. Die pauschale Beschreibung des vermeintlichen Geschäftsgebarens der Kläger auf den Seiten 5 bis 13 der Klageerwiderung wird durch keinerlei konkrete Tatsachen untermauert.“ […]

„Soweit die Beklagten erstmals im Schriftsatz vom 20. November 2013 den Fall der Familie B(…) konkret geschildert haben, lässt auch dieser keine Rückschlüsse auf eine “Masche” der Kläger zu. Die dort geschilderten Streitigkeiten der Parteien eines Werkvertrags betreffen einen einzelnen Fall. Für sich allein stellt er sich als “normale” Baustreitigkeit dar. Eine Aussage über das Verhalten der Kläger gegenüber Kunden im Generellen lässt sich danach nicht treffen.“


Kleiner Ausflug in die Welt des Rechts:

Wer jetzt glaubt: Klar, „chm“ darf schreiben, was er will – er hat schließlich das Recht auf freie Meinungsäußerung! kennt das deutsche Recht nicht! (Das dachte ich nämlich auch erst…)

Nein, es gibt einen Unterschied zwischen Meinungsäußerung (Beispiel: BRALE ist unzuverlässig.) und Tatsachenbehauptungen (Beispiel: BRALE baut Häuser.).

Im Fall von „chm“ beruft sich BRALE auf falsche Tatsachenbehauptungen, weil er in seinen Kommentaren auf konkrete Baumängel hinweist. BRALE konnte vor Gericht jedoch belegen, dass die im Internet verbreitete Kritik zu weit geht.

Dass BRALE so harsch vorgegangen ist, kann ich nachvollziehen. Im Internet informieren sich Verbraucher und mögliche Kunden schließlich als erstes über Produkte, Dienstleistungen und Unternehmen. Die Äußerungen aus der Feder von „chm“ haben zum Glauben verleitet, dass seine negativen Erfahrungen mit BRALE eine Masche des Unternehmens seien. So etwas schreckt ab.


Fazit

Was habe ich daraus gelernt?: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Okay, das wusste ich auch vorher schon. Doch jetzt bin ich auf jeden Fall mehr auf der Hut!

Es gibt verdammt viele wütende Menschen, die sich in Foren, auf Blogs und über Soziale Medien mal so richtig auskotzen wollen. Das ist menschlich. Du fühlst dich ungerecht behandelt, also willst deinem Ärger Luft machen, womöglich auch den Zuspruch anderer Leidgeprüfter einholen. Logisch.
ABER: Was davon berechtigte Kritik ist und wo Persönlichkeitsverletzung/Schmähkritik anfangen, ist für mich als Seitenbetreiber im konkreten Fall schwer zu erkennen. Aufs Geratewohl Zensur üben? -Das ist eigentlich nicht mein Stil… Doch ohne jeglichen Nachweis Tatsachenbehauptungen veröffentlichen, ist einfach nicht rechtens.

Womöglich stimmen all die Dinge, von denen „chm“ in seinen Kommentaren berichtet hat. Das wäre natürlich tragisch. Doch was genau bezweckt er mit der Kritik, die er auf seinem Blog und Webseiten wie dieser, veröffentlicht? Will er eine Wiedergutmachung von BRALE? Oder will er einen Kleinkrieg ausfechten und am Image des Bauunternehmens kratzen? Ich weiß es nicht, denn ich kenne „chm“ nicht. Weder er noch BRALE haben die Karten offen auf den Tisch gelegt. Als Austragungsort für derlei Interessenkonflikte möchte ich topElternblogs allerdings nicht hergeben – und habe die Kommentare des Nutzers gelöscht.


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