Immobilienkauf: Warum es für die Bank keine Rolle spielt, ob ein Paar verheiratet ist
Sollte man beim Hauskauf verheiratet sein? Bevor es mit dem Hausbau losgeht bzw. über den Kauf einer Immobilien entschieden wird, ist Rechnen angesagt. Und so manches Paar stellt sich die Frage, ob die Chancen auf einen günstigen Kredit mit einem Trauschein steigen. Die Ehe birgt schließlich eine Menge finanzieller Vorteile. Warum also nicht auch in Bezug auf die Baufinanzierung?
Tatsächlich aber steht für die finanzierende Bank nur ein Sachverhalt im Vordergrund: die Zahlungsfähigkeit der künftigen Kreditnehmer – und damit verbunden die verlässliche Rückzahlung des Kredits. Banken machen beim Urteil hinsichtlich der Bonität keinen Unterschied zwischen Paaren mit und ohne Trauschein!
Egal, ob verheiratet oder in wilder Ehe zusammenlebend, vor der Bank sind alle Paare gleich.
Warum der Grundbucheintrag für jedes Paar ein Muss ist
Kommt es zum Kauf oder Bau eines Hauses, klärt der Eintrag ins Grundbuch die Besitzverhältnisse. Auch hier ist es nebensächlich, ob das Paar einen Trauring vorweisen kann oder nicht: Nur wer namentlich im Grundbuch eingetragen ist, kann sich Eigentümer nennen. Bestenfalls lassen sich also beide Partner dort eintragen.
Wichtig ist dies allerdings erst im Falle einer Trennung (oder des Todes): Derjenige, der nicht im Grundbuch steht, hat keinerlei Rechte an der Immobilie. Selbst bei einer offiziellen Scheidung erhält er keinen Anteil vom Haus, sondern lediglich einen Zugewinnausgleich.
Zugewinnausgleich: Was bedeutet das?
Entscheidend für die Berechnung des Zugewinnausgleichs ist, ob die Immobilie während der Ehe an Wert gewonnen hat. In diesem Fall beträgt der Zugewinn für beide Partner im Trennungsfall jeweils 50 Prozent der Wertsteigerung.
Volksbank Freiburg
Rechenbeispiel: Beträgt die Wertsteigerung 50.000 Euro, stehen beiden (Ex-)Partnern jeweils 25.000 Euro zu. In der Regel behält der Besitzer (also derjenige, der im Grundbuch eingetragen ist) das Haus und zahlt dem Ausziehenden 25.000 Euro. -Egal, wie viel der Scheidende bereits an Raten für das Bankdarlehen, Eigenkapital, Sachleistung oder Muskelhypothek ins Haus gesteckt hat. Dabei hat der Besitzer das Recht auf seiner Seite: Er kann den Auszug des anderen verlangen!
Ehe- und Partnerschaftsvertrag
Klingt alles andere als fair, nicht wahr? Doch es lässt sich Abhilfe schaffen, und zwar mittels Vertrag:
Dieser regelt, wie bei einer Trennung mit der Immobilie und sonstigem Besitz des Paares umgegangen wird. Bei Ehepaaren kommt immer öfter ein Ehevertrag zum Einsatz. Bei unverheirateten Paaren nennt sich dies Partnerschaftsvertrag. Letzterer regelt noch zu “Friedenszeiten”, ob das Haus verkauft und der Gewinn daraus hälftig aufgeteilt wird, wer ausziehen muss und dafür wie hoch entschädigt wird, oder was beim Tod eines Partners geschieht.
Das mag nicht sonderlich romantisch sein, schont angesichts eines drohenden Rosenkrieges im Falle einer Trennung aber die Nerven aller Beteiligten.
Hinzu kommt bei unverheiratet zusammenlebenden Paaren, dass das gemeinsame Haus im Falle des Todes des im Grundbuchstehenden Partners an dessen Kinder oder andere Familienangehörige übergeht. Eine für den jeweils anderen Partner günstigere Lösung lässt sich ebenfalls vertraglich festlegen.
Generell regelt die Ehe selbst schon so gut wie alles in Bezug auf Steuern, Unterhalt, Erbschaft usw. – Insofern ist man rechtlich auf der sicheren Seite, was die Frage Sollte man beim Hauskauf verheiratet sein?, klar mit Ja beantwortet.
Wissenswertes zur Ehe
- Die meisten deutschen Paare lassen sich drei bis fünf Jahre Zeit bis zur Eheschließung, aber auch 12 Jahre Beziehung bis zur Hochzeit stellen keine Seltenheit dar!
- Die wichtigsten Gründe für die Eheschließung sind eine stärkere Verbundenheit mit dem Partner, ein echter Liebesbeweis oder der Wunsch, eine „richtige Familie“ zu werden.
- Die Ehe bietet aber auch finanzielle Vorteile, was rund ein Viertel der Heiratenden als Grund für die Eheschließung nennen.
- Einer dieser Vorteile ist das Ehegattensplitting, das folgendermaßen funktioniert:
- Vom Finanzamt wird euer zu erwartendes Jahreseinkommen addiert und wie ein Haushaltseinkommen behandelt. Der entstandene Betrag wird halbiert und als Grundlage für die Einkommenssteuer genutzt. Verdienen beide Partner etwa gleich viel, lohnt sich das kaum. Arbeitet einer der beiden jedoch nur in Teilzeit und bringt ein niedrigeres Einkommen nach Hause, gleicht das Ehegattensplitting diesen Nachteil steuerlich aus.
- 10.000 bis 15.000 Euro geben die Deutschen durchschnittlich für die Hochzeit aus. Darin inbegriffen dürfte noch nicht der Verlobungsring oval sein, für den die meisten Herren zwischen 100 und 500 Euro ausgeben. Laut einer repräsentativen Studie des Erlebnisanbieters „mydays“ geben demnach nur 2 Prozent der Befragten an, mehr als 2000 Euro für den Verlobungsring ihrer Angebeteten zu bezahlen. 10 Prozent würden hingegen nicht einmal 100 Euro dafür springen lassen.
LG Anne!!!