Was kann ich bei einer Baufinanzierung steuerlich absetzen?

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Die aktuellen Niedrigzinsen spornen immer mehr Deutsche an, in den Hausbau zu investieren. Nun ist es allerdings nicht nur möglich, von dem günstigen Zinssatz zu profitieren. Das Finanzamt honoriert Immobilienkäufer, -verkäufer und Bauherren auf unterschiedliche Art und Weise. Sind auch Sie daran interessiert, das Steuersystem für Ihre Zwecke auszunutzen? Wir erklären Ihnen wie!

Immobilie als Kapitalanlage verringert die Steuerlast

Das Angebot auf dem Immobilienmarkt ist begrenzt, wodurch der Wert von Häusern und Wohnungen regelrecht durch die Decke schießt. Aus diesem Grund ist es für Anleger besonders attraktiv, in Immobilien zu investieren. Das Eigenheim als Anlageobjekt unterliegt keinem schwankenden Börsenkurs und auch Preissprünge können ausgeschlossen werden. Stattdessen profitieren die Besitzer von Steuererleichterungen beim Hausbau, beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie. Wer sich dafür entscheidet, die Immobilie zu vermieten, kann hierfür eine Steuerminderung geltend machen.

Folgende Finanzierungen können steuerlich abgesetzt werden:

⦁ Kaufpreis und Baukosten
⦁ Abstandszahlungen für Einrichtungsgegenstände
⦁ Reparaturen am Altbau
⦁ Instandsetzung des Gartens
⦁ Werbungskosten
⦁ Verpflegung am Richtfest

Geldanlagen benötigen viel Fachwissen und Expertise. Aus diesem Grund bietet es sich an mit, einem Finanzberater zu arbeiten. Die unabhängige Münchner Vermögensverwaltung arbeitet mit Ihnen eine langfristige Anlagestrategie heraus, die darauf abzielt, Ihre Risiken zu verringern und die Rendite zu erhöhen.

Sind Zinsen für den Hauskauf steuerlich absetzbar?

Wer den Hauskauf steuerlich geltend machen möchte, sollte sich genau auskennen. Denn die benötigten Formulare befinden sich nicht im gängigen Teil der Steuererklärung, sondern sind in der Anlage V zu finden. Mit der Hilfe dieser Anlage können Einkünfte durch die Vermietung und Verpachtung versteuert werden, aber auch Werbungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen Abschreibungen aufgrund der Wertminderung.

Anhand des Baujahrs und des Alters können zwischen 1,25 und 7 Prozent veranschlagt werden. Auch Nebenkosten für Müllabfuhr, Heizung oder den Hausbau können in die Steuererklärung aufgenommen werden. Vermieten Sie das Gebäude – selbst nur im Verhältnis 2:3 – können Zinsen in der Höhe von 40 Prozent für den Hauskredit abgesetzt werden.

Schlechte Karten nur bei eigener Nutzung der Immobilie

Anders sieht die Sachlage aus, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnen. Zwar sparen Sie selbst Mietkosten, verzichten allerdings auf Steuervorteile. Seit der Abschaffung der Eigenheimzulage im Jahr 2005 ist es nicht mehr möglich, steuerliche Förderung für Wohneigentum zu erhalten.

Gute Karten bei gewerblicher Nutzung

Im Gegensatz dazu kann die Steuerlast gesenkt werden, indem die Immobilie gewerblich genutzt wird. So können Selbstständige und Freiberufler die Zinsen der Baufinanzierung für den Arbeitsraum oder das Büro anteilig berechnen und auf die Betriebskosten aufschlagen. Das Gesetz schreibt allerdings klar vor, dass eine strikte Trennung der privaten und geschäftlichen Räume vorliegt. Das heißt, dass zum Beispiel das Wohnzimmer nicht einfach als Arbeitszimmer fungieren kann.

Steuern sparen mit dem Eigenheimrentengesetz

Unter dem “Eigenheimrentengesetz” oder dem “Wohn-Riester” versteht man die Möglichkeit, von einer vom Staat geförderten Altersvorsorge zu profitieren. Im Zuge dessen kann für den Bau oder Erwerb einer Immobilie ein monatlicher Zuschuss beantragt werden. Darüber hinaus können auch Sonderausgaben bis zu 2100 Euro in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die staatliche Unterstützung ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird. Ist dies der Fall, werden sogar Tilgungsleistungen von der Steuer abgesetzt. Darüber hinaus können auch Reparaturkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Sonderabschreibungen durch Denkmalschutz und Sanierung

Sie können außerdem mit Sonderabschreibungen Steuern sparen. Entscheiden Sie sich beispielsweise für den Kauf eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes, billigt der Staat steuerliche Vorteile für den Mehraufwand. Denn die historische Bausubstanz bedarf einer besonderen Pflege, um den Ansprüchen des Denkmalschutzes zu genügen. Auch Sanierungsgebiete können zur Senkung der Steuerlast genutzt werden. Dazu zählen unter anderem Stadtgebiete, welche an einem Programm zur Quartiersaufwertung teilnehmen.

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